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FAQs bzw. Infos

Abnahmen nach Landesbauordnung NRW

Die Bauordnung Nordrhein-Westfalens (NRW) legt den rechtlichen Grundstein aller Bauvorhaben. Zur Abwehr von Gefahren, die beim Bauen und durch bauliche Anlagen entstehen können, werden grundlegende Regelungen getroffen.
Die aktuelle Fassung der Landesbauordnung (LBO) finden Sie auf den Seiten beim
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW.

§ 42 Abs. 7 LBO NRW

~ Bei Errichtung, Änderung und Anschluß von Feuerstätten an Schornsteinen oder Abgasleitungen hat der/die Bauherr /-in sich vom bBSF den ordnungsgemäßen Zustand und die Eignung bescheinigen zu lassen (Prüfung und Begutachtung) ~
 

Feuerungsverordnung (FeuVo NRW)

Maßgeblich für die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands sind die Regelungen der FeuVo NRW. Die Regelungen gelten für Anlagen, die der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.
 

Anerkannte Regeln der Technik und Normen

...helfen den ordnungsgemäßen Zustands von Feuerungsanlagen sicher zu beurteilen.
Nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend.

  • DIN 18160-1 Abgasanlagen-Planung und Ausführung
  • DIN 18160-5 Abgasanlagen-Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten
  • TRGI - Technische Regel für Gas-Installationen
  • TR-OL - Technische Regel zur Planung, Dimensionierung und Erstellung von Warmluftöfen, Kachelöfen und Putzöfen, Zentralen Warmluftschwerkraftheizungen, Feuerstätten über zwei Geschosse, Flächenheizungen, Hypokausten, Grundöfen, offenen Kaminen, Heizkaminen, Herden und Backöfen
  • TRÖl - Technische Regeln zur Errichtung von Ölheizungsanlagen

Gebühren

Für die Amtshandlung "Prüfung und Begutachtung nach § 42 Abs. 7 LBO NRW" werden Gebühren entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

 

 




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