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FAQs bzw. Infos

Feuerstättenschau

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz SchfHwG

Das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk bildet die Grundlage für die Feuerstättenschau.

§ 14 Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid

Die Feuerstättenschau (FSS) ist eine persönliche Besichtigung des bBSF aller Anlagen in den Gebäuden des Bezirks, dabei wird die Betriebs- und Brandsicherheit überprüft. Auf Grundlage der FSS wir ein Feuerstättenbescheid erlassen.
 

Betriebs- & Brandsicherheit

Unter Betriebssicherheit versteht man den störungsfreien und gefahrlosen Betrieb von Anlagen.
Unter Brandsicherheit werden, vorbeugende Tätigkeiten zur Verhinderung oder Ausbreitung eines Brandes, sowie das Sicherstellen von wirksamen Lösch- und Rettungsarbeiten verstanden.

Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid setzt ggü. dem Eigentümer fest, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat. Hierbei handelt es sich um einen dinglichen Verwaltungsakt.
Der Feuerstättenbescheid versetzt den Empfänger in die Handlungspflicht die aufgeführten Arbeiten fristgerecht zu beauftragen und durchführen zu lassen.

Gebühren

Für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid werden Gebühren nach der aktuellen Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben.




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Zentralinnung Schornsteinfeger