Markus Wolff & Team
„Der Schornsteinfeger - Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte“
Home
Dienstleistungen
Kompetenzen
QM / UM
Postfach
Login
Ihre Dokumente online!
Kummerkasten
FAQs
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Abnahmen
Feuerstättenschau
Kehrbuchführung
Bewerbung
Sie befinden sich hier:
Startseite
>>
FAQs
FAQs bzw. Infos
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (-innen)
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) wird für die Dauer von sieben Jahren von der jeweiligen Bezirksregierung bestellt. Dabei verrichtet er sog. hoheitliche Tätigkeiten. Diese Arbeiten unterliegen per Gesetz nicht dem freien Wettbewerb.
Zu den Aufgaben des bBSF zählen,
Abnahmen nach Landesbauordnung NRW
Feuerstättenschau
Kehrbuchführung
(Durch klicken kommen Sie zu den jeweiligen Seiten)
Bei allen Fragen zu diesen Aufgaben sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Zuständig für Sie
Auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung Düsseldorf können Sie über eine Suchfunktion Ihren zuständigen bBSF ermitteln.
Jetzt suchen
Links
Instagram Markus Wolff
Facebookseite Markus Wolff
Facebookseite von WWCS
Zentralinnung Schornsteinfeger
Login
|
Kontakt
|
Impressum
|
Datenschutzerklärung
|
Anfahrt
|
AGB
|
Sitemap
×