Sie befinden sich hier: >>

FAQs bzw. Infos

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (-innen)


Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) wird für die Dauer von sieben Jahren von der jeweiligen Bezirksregierung bestellt. Dabei verrichtet er sog. hoheitliche Tätigkeiten. Diese Arbeiten unterliegen per Gesetz nicht dem freien Wettbewerb.

Zu den Aufgaben des bBSF zählen,


(Durch klicken kommen Sie zu den jeweiligen Seiten)

Bei allen Fragen zu diesen Aufgaben sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger.



Zuständig für Sie

Auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung Düsseldorf können Sie über eine Suchfunktion Ihren zuständigen bBSF ermitteln.
Jetzt suchen

Links                                                      

Facebookseite Markus Wolff

Zentralinnung Schornsteinfeger